Sprechfunkzeugnisse

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Fortbildung für Funksprechzeugnisse

Bei uns kannst du verschiedene Funksprechzeugnisse erwerben, darunter das beschränkt gültige deutsche (BZF II), das deutsche und englische Sprechfunkzeugnis (BZF I), das englische Sprechfunkzeugnis (BZF E) sowie das allgemeingültige Sprechfunkzeugnis (AZF) und das allgemeingültige Sprechfunkzeugnis auf Englisch (AZF E). Unsere Schulungen werden von erfahrenen Experten der Deutschen Flugsicherung durchgeführt, die dir sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die praxisorientierte Anwendung vermitteln. Das Kürzel (E) steht für „English Only“ und richtet sich an englischsprachige Piloten, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen.

Dauer

Der Unterricht für BZF und AZF erstreckt sich über vier Termine, die nach Absprache sowohl unter der Woche als auch am Wochenende stattfinden können.

Prüfung

Die Prüfung zur Erlangung des Funksprechzeugnisses wird von der Bundesnetzagentur an einem Ort deiner Wahl abgenommen. Alternativ kann die Prüfung im Rahmen der theoretischen Prüfung zur Lizenzerteilung bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde abgelegt werden, sofern diese die Prüfungen anbietet. Dies kann bei Bedarf erfragt werden. Die Prüflinge von PRIVATE AVIATION TRAINING werden in der Regel von der Bundesnetzagentur Reutlingen geprüft.

Varianten

BZF II: Dieses beschränkt gültige Funksprechzeugnis berechtigt dich zum Sprechfunkverkehr auf VFR-Flügen in deutscher Sprache (Deutschland, Schweiz, Österreich).

BZF I: Dieses beschränkt gültige Funksprechzeugnis ermöglicht dir den Sprechfunkverkehr auf VFR-Flügen in deutscher und englischer Sprache.

BZF (E): Dieses beschränkt gültige Funksprechzeugnis berechtigt dich zum Sprechfunkverkehr auf VFR-Flügen ausschließlich in englischer Sprache. Beachte, dass mit dem BZF (E) keine Flugplätze angeflogen werden dürfen, die ausschließlich deutschen Funksprechverkehr anbieten.

AZF: Dieses allgemeingültige Funksprechzeugnis berechtigt dich zum Sprechfunkverkehr auf VFR- und IFR-Flügen in deutscher und englischer Sprache.

AZF (E): Dieses allgemeingültige Funksprechzeugnis ermöglicht dir den Sprechfunkverkehr auf VFR- und IFR-Flügen ausschließlich in englischer Sprache. Beachte, dass mit dem BZF (E) keine Flugplätze angeflogen werden dürfen, die ausschließlich deutschen Funksprechverkehr anbieten.

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