Nachtflugberechtigung

Created with Sketch.

Die Nachtflugberechtigung (Night Flying Qualification – NFQ) erweitert die Möglichkeiten eines Privatpiloten enorm. Muss sonst spätestens bei Einbruch der Nacht am Zielort gelandet sein, ermöglicht die Nachtflugberechtigung stressfreies Reisen ohne sich über die Dunkelheit Gedanken machen zu müssen. Außerdem ist die Nachtflugberechtigung eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Instrumentenflugberechtigung.

Eine Nachtflugberechtigung kann separat oder mit dem PPL(A) erworben werden, wenn der Flugschüler das Ausbildungsprogramm Nachtflug im Rahmen des PPL(A) durchlaufen hat. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erhält der Flugschüler ein Zertifikat der Flugschule über den zufriedenstellenden Abschluss der Ausbildung zur Vorlage bei der Behörde.

Voraussetzungen

  • PPL(A) oder LAPL(A) gem. Teil-FCL
  • Gültige Klassenberechtigung SEP(land)
  • Medical der Klasse II
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 5 Stunden Unterricht in den nachfolgenden Fächern. Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.

  • Luftrecht für Sichtflüge bei Nacht
  • Physiologische Aspekte des Fliegens bei Nacht
  • Gefahren, Systemausfälle, Notfälle
  • Beleuchtung
  • Navigation und Flugplanung für Nachtsichtflüge
  • Notverfahren bei Nacht

Praktische Ausbildung

Die Nachtflugausbildung umfasst mindestens 5 Stunden Flugausbildung bei Nacht auf Flugzeugen, davon mindestens 3 Stunden Flugausbildung bei Nacht am Doppelsteuer, darunter mindestens 1 Stunde Überland-Navigation mit einem Überlandflug von mindestens 27 NM (50 km) bei Nacht, sowie mindestens 5 Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand im überwachten Alleinflug.

Für Inhaber einer LAPL(A)-Lizenz ist vor Beginn der Ausbildung 5h Ausbildung im Instrumentenflug und Funknavigation vorgeschrieben.

Haben Sie weitere Fragen?

    ×

    Stelle uns deine Fragen. Einfach und bequem über WhatsApp.

    × Fragen? Schreib uns!