1. Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel
Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein der Flugschule. Die Angebote werden von ausgebildeten und erfahrenen Fluglehrern geleitet.
2. Pflichten des Flugschülers
Der Flugschüler ist verpflichtet, alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen Regeln sowie Anordnungen und Einzelanweisungen des Ausbildungspersonals gewissenhaft und unverzüglich zu befolgen.
Sollte der Teilnehmer diese Regeln, Anordnungen und Einzelanweisungen nicht unverzüglich nachgekommen sein, kann der Kursteilnehmer sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Teilnehmer physisch oder psychisch nicht zum Fliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Verlauf des Kurses ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht.
3. Eignungsvoraussetzungen zur Teilnahme
Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse II, bzw. LAPL ist Voraussetzung für die Ausbildung.
4. Ausbildungsmaterial der Flugschule und Haftung des Schülers
Der Flugschüler verpflichtet sich, das von der Flugschule in Anspruch genommene Ausbildungsmaterial sorgsam zu behandeln und es in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Andernfalls werden die Kosten für die Neubeschaffung berechnet.
Die Ausbildungsmaterialien verbleiben im Flugschulbetrieb und dürfen nur gegen Unterschrift des betreuenden Fluglehrers oder eines sonstigen Beauftragten der Flugschule mitgenommen werden.
Für die von der Flugschule eingesetzten Geräte besteht eine Haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, die für Schäden an Dritten aufkommt. Die Fluggeräte selbst sind vollkaskoversichert mit einer SB von EUR 4.000. Falls während der Schulung Schäden an den Fluggeräten durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des Schülers entstehen, so sind diese vom Schüler zu tragen.
Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Regeln nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitsvorschriften verfolgt werden können.
5. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zum Kurs/Ausbildung kann schriftlich, per E-Mail, oder per Fax erfolgen. Mit der Anmeldung wird die Zahlung des gebuchten Kurses fällig. Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Kann die Flugschule einen Antragsteller nicht annehmen, so wird der gesamte eingezahlte Betrag zurückerstattet. Zahlungen erfolgen nur in Euro.
6. Kursgebühren
Die Kurs- bzw. Ausbildungsgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste (auf Anfrage verfügbar) oder den Angaben auf der Internetseite der Flugschule www.privateaviationtraining.de
Scheidet ein Kursteilnehmer aus eigenen Gründen während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr sowie bereits geleistete Zahlungen für die praktische Ausbildung. Nach der Beendigung der erforderlichen Ausbildungsflüge und mit dem Kursabschluss werden Kurswiederholungen und Nachschulungen pro Flug extra berechnet.
7. Kündigung durch den Flugschüler
Der Ausbildungsvertrag und die Anmeldung können bis 14 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären.
8. Kündigung durch die Flugschule
Die Flugschule ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde vorzeitig zu lösen; als Beispiel: mangelnde fliegerische Eignung des Teilnehmers, Verstöße gegen die Luftverkehrsregeln. Sollte die Flugschule ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so kann der Bewerber jederzeit den Vertrag auflösen. Die Vertragsauflösung Bedarf der schriftlichen Form unter Angaben von Gründen. Weiterhin kann eine Untersagung der Ausbildung durch die zuständige Behörde erfolgen; z.B. im Fall von erheblichen Verkehrsverstößen.
9. Versicherung des Flugschülers
Jeder Schüler nimmt auf eigene Gefahr und Verantwortung am Kurs bzw. an der Ausbildung teil. Scheidet ein Schüler ohne schuldhaftes Zutun der Flugschule aufgrund einer Verletzung während der Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Dem Schüler wird empfohlen, eine Unfall-, Bergungskosten- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei einer vom Schüler abgeschlossenen Lebensversicherung ist das Versicherungsinstitut über den Beginn der Ausbildung zu informieren.
10. Haftung der Flugschule
Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11. Termine
Die Flugschule setzt in Absprache mit dem Schüler gemäß dem Ausbildungsplan Termine für den praktischen und theoretischen Unterricht fest. Sie ist zwar verpflichtet die vereinbarten Termine einzuhalten, kann aber insbesondere in der praktischen Ausbildung den genauen Zeitablauf wegen wetterbedingten oder technischen Gründen nicht garantieren.
12. Ort und Wetterverhältnisse
Die Flugschule ist verpflichtet im Rahmen der ihnen gegebenen Möglichkeiten den Flugschüler rechtzeitig über die Abweichungen zu informieren. Der Flugschule bleibt es durch den Fluglehrer überlassen, den Ort der Ausführung des praktischen Unterrichts unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und der technischen Bedingungen zu bestimmen. Entsprechende Abweichungen von den vorherigen Ankündigungen bleiben vorbehalten. Sollte es wetterbedingt oder aus technischen Gründen während der Schulung zu Terminverschiebungen kommen und ist die Flugschule ihrer Informationspflicht rechtzeitig nachgekommen, ergeben sich daraus weder ein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht vom Vertrag noch Schadensersatzansprüche für den Schüler. Es ist in dem Falle zu einem anderen Termin innerhalb von 12 Monaten weiter zu schulen. Der Flugschüler ist dazu verpflichtet, mit dem zugewiesenen Fluglehrer vor jeder praktischen Schulung telefonisch Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob bei der aktuellen Wettersituation die Schulung statt finden kann oder nicht.
ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN FÜR EINFÜHRUNGSFLÜGE
§ 1 Einführungsflüge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand vom 01.03.2021 gelten für Einführungsflüge (Schnupperflüge) von PRIVATE AVIATION TRAINING, im folgenden “Flugschule” genannt. Die Leistung der Flugschule besteht aus einem Luftbeförderungsvertrag, der unter den nachfolgenden vertraglichen Regeln durchgeführt und geschlossen wird.
Die Beförderungsbedingungen gelten nicht für vertragliche Vereinbarungen zur Ausbildung von Piloten.
§ 2 Flugdurchführung
Die Flugschule haftet nicht für Schäden des Kunden oder der Fluggäste, wenn der gebuchte Flug aufgrund eines unvorhersehbaren technischen Defekts, der Wetterlage, Restriktionen der Flugsicherung, Streiks oder anderer von der Flugschule nicht verschuldeter Umstände undurchführbar geworden oder nur verspätet durchführbar ist.
Alle Verpflichtungen, die die Flugschule mit einem Luftbeförderungsvertrag übernimmt, bestehen nur insoweit, als notwendige Landegenehmigungen, Außenlandegenehmigungen, Genehmigungen zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, Slots und sonstige Genehmigungen für den Flug erteilt werden und bei Durchführung des Fluges fortbestehen. Sofern derartige Genehmigungen notwendig sind, aber nicht erteilt werden, so entfallen die Verpflichtungen der Flugschule, außer, dieses hat die Nichterteilung verschuldet. Sofern sich bei einem Flug das Wetter so verschlechtert, dass ein Weiterflug nicht möglich ist, so ist der Flugpreis für den durchgeführten Teil des Fluges zu zahlen. Dieser berechnet bzw. vermindert sich im Verhältnis der geplanten Flugzeit für den gesamten Auftrag zu der tatsächlich geflogenen Flugzeit.
§ 3 Verschiebung des Fluges
Ein vereinbarter Flugtermin kann bis 3 Tage vor dem geplanten Abflug kostenlos verlegt werden. Danach ist eine Verlegung nur noch im Fall einer Erkrankung des Gastes bis 24 Std. vor Abflug möglich. Die Flugschule kann, wenn der Kunde eine Verlegung wegen einer Erkrankung beantragt, verlangen, dass die kostenlose Verlegung von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird. Bei einer Absage des Kunden weniger als 24 Std. vor Abflug verfällt das Ticket, außer, die gebuchten Plätze konnten anderweitig besetzt werden.
§ 4 Stornierung, Gültigkeit des Flugtickets
Das Flugticket berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperflug durch die Flugschule oder ihre Partnerunternehmen. Eine Stornierung ist nicht möglich. Das Ticket kann aber auf eine andere Person übertragen werden. Das Flugticket behält seine Gültigkeit für 12 Monate ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt er. Ausnahmen können im Einzelfall mit der Flugschule schriftlich vereinbart werden. Bei Verlust des Gutscheines erfolgt keine Erstattung und eine Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich.
§ 5 Termine, Verspätung des Kunden / der Passagiere
Der Kunde hat kein Recht auf einen bestimmten Flugtermin, außer dieser ist bei der Flugbuchung bereits fest vereinbart worden. Die Flugschule versucht aber, Terminwünsche zu verwirklichen. Der Kunde verpflichtet sich, sich spätestens 30 Minuten vor der vereinbarten Abflugzeit am vereinbarten Treffpunkt zu melden.
Bei einer unverschuldeten Verspätung versucht die Flugschule, sofern es benachrichtigt wird, bis 15 Minuten nach der vereinbarten Abflugzeit auf die Gäste zu warten. Verspäteten sich die Gäste weiter, verfällt das Ticket, außer, es sind keine anderen Gäste auf dem Flug gebucht und es ist möglich, den Flug am gleichen Flugtag auf einen anderen Termin zu verlegen.
§ 6 Maximalgewichte
Der Flug kann nur durchgeführt werden, wenn das Gewicht eines jeden Passagiers einschließlich seines Handgepäcks 85 kg nicht überschreitet. Ein Mehrgewicht kann durch das Mindergewicht eines zweiten Passagiers ausgeglichen werden. Wiegen die Passagiere einschließlich ihres Handgepäcks mehr, obliegt es der Entscheidung des Fluglehrers, ob der Flug trotzdem durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls kann der Flug durch das kostenpflichtige Freibuchen eines Passagierplatzes durchgeführt werden.
Ergibt sich das Überschreiten des vorgenannten Gewichtslimits erst beim Erscheinen der Passagiere und kann der Flug aufgrund des Übergewichtes nur durch Zurücklassung des Passagiers durchgeführt werden, so verfällt das Ticket.
§ 7 Beförderungsentgelt
Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Beförderungsentgelt das Beförderungsentgelt, welches sich aus der aktuellen Preisliste der Flugschule ergibt. Das Beförderungsentgelt errechnet sich, sofern kein konkretes Produkt vereinbart ist aus dem aktuell gültigen Flugstundenpreis, abgerechnet nach den geflogenen Flugminuten zuzüglich aller für den Flug anfallenden Gebühren und etwaiger Kosten für Wartezeiten. Das Beförderungsentgelt ist mangels anderer Vereinbarung vor Abflug zu leisten. Es gilt ausdrücklich eine Zug-um-Zug-Leistung dergestalt vereinbart, dass vor Abflug der Flugpreis zu entrichten ist. Die Flugschule ist ausdrücklich berechtigt, seine Leistung so lange zurückzuhalten, bis Zahlung geleistet wird. Erfolgt eine Zahlung nicht spätestens innerhalb der obigen Verspätungszeiträume, so hat der Kunde die Gebühr gemäß „no show“ zu zahlen.
§ 8 Haftung
Die Flugschule haftet nach Maßgabe der Vorschriften des Luftverkehrsrechts, im Übrigen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Beauftragte zurückzuführen sind. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beförderungsvertrag und aus sämtlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ist, sofern beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, Stuttgart. Die Parteien vereinbaren für den Vertrag ausdrücklich die Zugrundelegung deutschen Rechts.