Privatpilot – PPL(A)

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Keyfacts

Der PPL(A) ermöglicht es, weltweit Flugzeuge, die in einem EASA-Mitgliedsstaat zugelassen sind, nichtgewerblich zu fliegen

Tauglichkeitszeugnis der Klasse II notwendig

Anerkennung der Lizenz z.B. in den USA möglich, um auch ein dort zugelassenes Flugzeug fliegen zu dürfen

Bei uns können Sie die Privatpilotenlizenz für Flächenflugzeuge erwerben, kurz PPL(A). Damit dürfen Sie weltweit in der EU-zugelassene Flugzeuge fliegen. Außerhalb der EU zugelassene Flugzeuge dürfen Sie nach einer Anerkennung, bzw. Umschreibung Ihrer Lizenz ebenfalls fliegen. Z. B. in den USA ist dies einfach und unkompliziert möglich.

In Ihre Lizenz wird zunächst die Klassenberechtigung (Class Rating) für einmotorige, kolbenmotorgetriebene Landflugzeuge (Single Engine Piston Land – SEP) eingetragen. Das Class Rating SEP(land) ermöglicht das Fliegen fast aller einmotorigen Kolben-Flugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung, z.B. Modelle von Beechcraft, Cessna, Diamond oder Piper. 

Mit der Privatpilotenlizenz dürfen Sie, wie der Name schon sagt, kein Geld verdienen. Gewerbliche Flüge sind somit nicht möglich, allerdings ist es möglich die Kosten eines Fluges unter allen Mitfliegern zu teilen. Im Internet haben sich mittlerweile einige Mitflugzentralen etabliert, die das Hobby des Fliegens erschwinglich machen. 

Voraussetzungen

  • Kein Mindestalter zu Beginn der Ausbildung vorgeschrieben
  • Mindestalter für Alleinflüge 16 Jahre, zum Erhalt der Lizenz 17 Jahre
  • Bei Minderjährigen schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Medizinische Tauglichkeit (Brille oder Kontaktlinsen stellen kein Hindernis dar)

Zur Anmeldung benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse II
  • Auszug aus dem Fahrereignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Abs. 1 LuftSiG
  • Führungszeugnis der Belegart O (dient zur Vorlage bei Behörden und wird direkt an das Regierungspräsidium geschickt)
  • 1 Passbild

Formulare finden Sie unter Downloads

Theoretische Ausbildung

Die Theorie zur PPL(A)-Ausbildung ist identisch zur LAPL(A)-Ausbildung.

Der Fernlehrgang beinhaltet die folgenden Fächer:

• Aerodynamik
• Allgemeine Navigation
• Beladung & Schwerpunkt
• Elektrotechnik
• Flugbetriebsverfahren
• Flugplanung
• Flugzeugkunde
• Funknavigation
• Instrumentenkunde
• Luftrecht
• Menschliches Leistungsvermögen
• Meteorologie
• Triebwerke

Der Fernlehrgang PPL(A)/LAPL(A) reduziert die reguläre Ausbildungszeit von 100 Unterrichtsstunden auf ein 10-stündiges Abschlussseminar bei unserer Flugschule, das wir Ihnen online im Webinar anbieten.

Dieses Abschlussseminar dient hauptsächlich Ihrer optimalen Vorbereitung auf die Theorieprüfung bei der Behörde.

Die Termine für das Abschlussseminar stimmen Sie individuell mit uns ab.

Flugfunkzeugnis

Während der Ausbildung zum PPL(A) müssen Sie neben dem eigentlichen Theorieteil zusätzlich ein Flugfunkzeugnis erwerben. Das Training dafür bieten wir Ihnen online im Webinar an. Siehe auch Flugfunkzeugnisse.

Des Weiteren dürfen Piloten nur dann am Funkverkehr teilnehmen, wenn sie über einen entsprechenden Sprachenvermerk der verwendeten Sprache in ihrer Lizenz verfügen. Bei Verwendung der deutschen Sprache (Muttersprachler) ist ein entsprechendes Formular zur Selbsterklärung ausreichend, für Englisch ist eine Sprachprüfung erforderlich, die von vielen Anbietern online angeboten wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne von uns.

Praktische Ausbildung

Die Praxis für die PPL(A) Ausbildung umfasst mindestens 45 Stunden Flugzeit. 

Darin sind: 

  • mind. 25 Stunden mit Fluglehrer (davon mindestens 5 Stunden im Überlandflug)
  • mind. 10 Stunden überwachter Alleinflug (davon mindestens 5 Stunden im Überlandflug)

Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen

  • Phase 1: Vorbereitung auf das Alleinfliegen im Platzrundenbereich
  • Phase 2: Erreichen der Solo-Überlandflugreife nach bestandener Theorieprüfung
  • Phase 3: Vorbereitung auf die praktische Prüfung

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