Privatpilot – LAPL(A)

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Keyfacts

Der LAPL(A) ermöglicht es, europaweit Flugzeuge bis maximal 2.000 kg Höchstabfluggewicht zu fliegen

Dabei dürfen maximal 3 Passagiere befördert werden 

Medical der Klasse LAPL ausreichend. 

Nach Erhalt der Lizenz muss der Pilot mindestens 10h Alleinflugzeit nachweisen, bevor er Passagiere befördern darf.

Späteres Upgrade auf PPL(A) jederzeit möglich

Die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge – LAPL(A) ist ein kostengünstiger Weg zur Fluglizenz für einmotorige Flugzeuge. Ein Upgrade auf eine vollwertige PPL(A)-Lizenz ist später jederzeit möglich. 

Mit dem Erwerb der LAPL(A)-Lizenz erhalten Sie die Möglichkeit, einmotorige kolbengetriebene Luftfahrzeuge im nicht gewerblichen Einsatz in allen Mitgliedsstaaten der EASA zu fliegen.

Bei der LAPL(A)-Lizenz handelt es sich um eine Lizenz, die nicht den Anforderungen der Internationalen zivilen Luftfahrt Organisation (ICAO) entspricht, d.h. Sie können die mit der Lizenz verbundenen Rechte nur in EASA-Mitgliedsstaaten ausüben. Ein Fliegen in den USA z.B. mit einer Anerkennung ist damit nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Kein Mindestalter zu Beginn der Ausbildung vorgeschrieben
  • Mindestalter für Alleinflüge 16 Jahre, zum Erhalt der Lizenz 17 Jahre
  • Bei Minderjährigen schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Medizinische Tauglichkeit (Brille oder Kontaktlinsen stellen kein Hindernis dar)

Zur Anmeldung benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis (Vor- und Rückseite) oder Reisepass
  • Tauglichkeitszeugnis Klasse LAPL
  • Auszug aus dem Fahrereignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Abs. 1 LuftSiG
  • Führungszeugnis der Belegart O (dient zur Vorlage bei Behörden und wird direkt an das Regierungspräsidium geschickt)
  • 1 Passbild

Formulare finden Sie unter Downloads

Theoretische Ausbildung

Die Theorie zur LAPL(A)-Ausbildung ist identisch zur PPL(A)-Ausbildung.

Bei einem späteren Upgrade zum PPL(A) ist keine erneute theoretische Ausbildung und Prüfung notwendig.

Der Fernlehrgang beinhaltet die folgenden Fächer:

• Aerodynamik
• Allgemeine Navigation
• Beladung & Schwerpunkt
• Elektrotechnik
• Flugbetriebsverfahren
• Flugplanung
• Flugzeugkunde
• Funknavigation
• Instrumentenkunde
• Luftrecht
• Menschliches Leistungsvermögen
• Meteorologie
• Triebwerke

Der Fernlehrgang PPL(A)/LAPL(A) reduziert die reguläre Ausbildungszeit von 100 Unterrichtsstunden auf ein 10-stündiges Abschlussseminar bei unserer Flugschule, das wir Ihnen online im Webinar anbieten.

Dieses Abschlussseminar dient hauptsächlich Ihrer optimalen Vorbereitung auf die Theorieprüfung bei der Behörde.

Die Termine für das Abschlussseminar stimmen Sie individuell mit uns ab.

Flugfunkzeugnis

Während der Ausbildung zum LAPL(A) müssen Sie neben dem eigentlichen Theorieteil zusätzlich ein Flugfunkzeugnis erwerben. Das Training dafür bieten wir Ihnen online im Webinar an. Siehe auch Flugfunkzeugnisse.

Des Weiteren dürfen Piloten nur dann am Funkverkehr teilnehmen, wenn sie über einen entsprechenden Sprachenvermerk der verwendeten Sprache in ihrer Lizenz verfügen. Bei Verwendung der deutschen Sprache (Muttersprachler) ist ein entsprechendes Formular zur Selbsterklärung ausreichend, für Englisch ist eine Sprachprüfung erforderlich, die von vielen Anbietern online angeboten wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie gerne von uns.

Praktische Ausbildung

Die Praxis für die LAPL(A) Ausbildung umfasst mindestens 30 Stunden Flugzeit. 

Darin sind: 

  • mind. 15 Stunden mit Fluglehrer (davon mindestens 5 Stunden im Überlandflug)
  • mind. 6 Stunden überwachter Alleinflug (davon mindestens 3 Stunden im Überlandflug)

Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen

  • Phase 1: Vorbereitung auf das Alleinfliegen im Platzrundenbereich
  • Phase 2: Erreichen der Solo-Überlandflugreife nach bestandener Theorieprüfung
  • Phase 3: Vorbereitung auf die praktische Prüfung

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